1. Geltungsbereich | |||||||
(1) Die nachstehenden AGB sind Bestandteil aller Verträge über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen | |||||||
Sendungen (im folgenden einheitlich Sendungen genannt) durch den Blitz - Brief im Gebiet der | |||||||
Bundesrepublik Deutschland einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen. | |||||||
Sie umfassen insbesondere folgende Leistungen: | |||||||
* Beförderung von Briefen - auch inhaltsgleichen Briefen (Infobrief) -, Postkarten, und weiteren Briefsendungen; | |||||||
* Beförderung von Büchersendungen, adressierten Katalogen, adressierten Zeitungen und Zeitschriften und | |||||||
weiteren briefähnlichen Sendungen; | |||||||
* Einschreiben aller Art, Anschriftenprüfung / -mitteilung, Nachsendung, Rückgabe sowie weitere | |||||||
Zusatzleistungen. | |||||||
(2) Ergänzend zu diesen AGB gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. | |||||||
(3) Soweit – in folgender Reihenfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Individualabreden, | |||||||
die in Absatz 3 genannten Produktinformationen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die | |||||||
Vorschriften der §§ 407 ff HGB über den Frachtvertrag Anwendung. | |||||||
(4) Für Verträge über die Erledigung von Postzustellungsaufträgen durch den Blitz - Brief gelten diese | |||||||
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß, soweit diese Erledigung nicht durch zwingende | |||||||
Vorschriften geregelt ist. | |||||||
2. Vertragsgegenstand | |||||||
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines | |||||||
Beförderungsvertrages zwischen Blitz - Brief und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser | |||||||
Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von Blitz - Brief nach | |||||||
Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. | |||||||
(2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger | |||||||
Weise nicht dem Leistungs- und Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, | |||||||
so steht es dem Blitz - Brief frei, | |||||||
* die Annahme der Sendung zu verweigern, oder | |||||||
* eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, oder | |||||||
* zur Abholung bereit zu halten, oder | |||||||
* diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. | |||||||
(3) Das Recht vom Blitz - Brief, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche | |||||||
Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. | |||||||
(4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem | |||||||
Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, | |||||||
wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 oder eine unter Absatz 2 | |||||||
fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. | |||||||
(5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als | |||||||
Versender vom Blitz - Brief geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung | |||||||
der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, | |||||||
insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben | |||||||
im Falle des Satzes 2 unberührt. | |||||||
3. Vertragsverhältnis | |||||||
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungs | |||||||
-vertrages zwischen Blitz - Brief und dem Auftraggeber begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch | |||||||
die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut vom Blitz - Brief nach Maßgabe der | |||||||
vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. | |||||||
(2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger | |||||||
Weise nicht dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, | |||||||
so steht es dem Blitz - Brief frei, | |||||||
* die Annahme der Sendung zu verweigern, oder | |||||||
* eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, oder | |||||||
* zur Abholung bereit zu halten, oder | |||||||
* diese ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes Entgelt zu erheben. | |||||||
(3) Das Recht vom Blitz - Brief, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche | |||||||
Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. | |||||||
(4) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Auftraggeber als | |||||||
Versender vom Blitz - Brief geltend machen. | |||||||
4. Rechte und Obliegenheiten des Auftraggebers | |||||||
(1) Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann | |||||||
verbindlich, wenn diese in der im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegten Form erfolgen | |||||||
(Vorausverfügungen). Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er | |||||||
dem Blitz - Brief nach Übergabe/ Übernahme der Sendung erteilt. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht. | |||||||
(2) Dem Auftraggeber obliegt es, sich im Bedarfsfall vom Blitz - Brief über Möglichkeiten informieren zu lassen, | |||||||
die sicher stellen, dass sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht | |||||||
ordnungsgemäßen Leistung seitens Blitz - Brief über die in Abschnitt 11 getroffene Regelung hinaus | |||||||
gedeckt ist. | |||||||
(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen | |||||||
erkennbare, den Auftraggeber bezeichnende Auftraggeberangabe aufweist. Er beachtet die Regeln der | |||||||
DIN 5008 über die Anschrift. | |||||||
(4) Der Auftraggeber hat die Sendung so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust oder | |||||||
Beschädigung geschützt ist. | |||||||
(5) Blitz - Brief übernimmt für den Inhalt der Sendungen keine Verantwortung. Der Auftraggeber trägt vielmehr | |||||||
die Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als | |||||||
diesen AGB – unzulässigen Güterversand resultieren. | |||||||
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, postalische Stempel und Aufkleber, Vermerke und Werbestempel auf der | |||||||
Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind. | |||||||
5. Zustellung | |||||||
(1) Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen Blitz - Brief und dem Empfänger | |||||||
vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung etc.) und der Auftraggeber keine entgegenstehenden | |||||||
Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine | |||||||
für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. beschrifteter, zugänglicher | |||||||
Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine | |||||||
Person, die Blitz - Brief gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist | |||||||
(Postbevollmächtigter/Postempfangsbeauftragter), erfolgen. Blitz - Brief liefert Sendungen mit der | |||||||
Zusatzleistung "Einschreiben" nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ab. | |||||||
Blitz - Brief behält sich vor, diesen Nachweis auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird | |||||||
nicht verlangt, wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist. | |||||||
(2) Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, so kann sie einem | |||||||
Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, des Ehegatten | |||||||
und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter, der in der Anschrift angegebenen Wohnung, der | |||||||
Inhaber einer Postfach- oder Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie | |||||||
andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach | |||||||
angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern | |||||||
zählen außer bei Einschreiben auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern nach den | |||||||
Umständen angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. | |||||||
(3) Ist eine Ablieferung nach den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, so unternimmt Blitz - Brief einen zweiten | |||||||
Zustellversuch an dem nachfolgenden Werktag. Dies gilt auch dann, wenn Blitz - Brief beim ersten | |||||||
Zustellversuch eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am | |||||||
Ablieferungsort nicht zumutbar ist. | |||||||
(4) Unzustellbare Sendungen werden unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Auftraggeber zurück | |||||||
befördert. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person i. S. d. Absätze 1 und 2 | |||||||
angetroffen, die Annahme verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann. | |||||||
Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene | |||||||
Empfangsvorrichtung. Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften, Gemeinschaften oder | |||||||
an Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Behörden und Unternehmen gelten als unzustellbar, | |||||||
wenn Blitz - Brief gegenüber keine Person schriftlich zum Empfang bevollmächtigt ist. | |||||||
(5) Kann eine unzustellbare Sendung nicht in der in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Weise abgeliefert oder | |||||||
an den Auftraggeber zurückgegeben werden, ist Blitz - Brief zur Öffnung berechtigt. Ist der Auftraggeber | |||||||
oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise | |||||||
nicht zumutbar, ist Blitz - Brief nach Ablauf von sechs Wochen zur Veräußerung der Sendung berechtigt. | |||||||
Unverwertbares Gut kann Blitz - Brief vor Ablauf der Frist vernichten. | |||||||
(6) Bei falscher Schreibweise der Empfängeradresse, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, | |||||||
Verweigerung der Annahme oder dem Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung | |||||||
nicht gewährleistet werden. | |||||||
(7) Sollte der Empfänger erkennbar verzogen sein, versucht Blitz - Brief, die korrekte Adresse zu ermitteln. | |||||||
Gelingt dies, stellt Blitz - Brief innerhalb des eigenen Zustellgebietes erneut zu. Betrifft die korrekte Adresse | |||||||
ein Gebiet außerhalb des eigenen Zustellgebietes, übergibt Blitz - Brief diese Sendung an die | |||||||
Deutsche Post AG und berechnet dem Auftraggeber das Entgelt. Kann eine korrekte Adresse nicht ermittelt | |||||||
werden, gibt Blitz - Brief dem Auftraggeber die Sendung spätestens am Werktag, der auf den Tag des ersten | |||||||
Zustellversuches folgt, zurück. | |||||||
(8) Briefsendungen und Päckchen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Werktagen, Förmliche | |||||||
Zustellungen (Postzustellungsaufträge) nach drei Monaten ab Einwurf der Benachrichtigung dem | |||||||
Auftraggeber zurück geschickt. | |||||||
(9) Wenn nichts anderes vereinbart ist, holt Blitz - Brief von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr ab und übernimmt | |||||||
die erstmalige Zustellung von Sendungen innerhalb zwei Werktage. Ist die Zustellung zu einem vom | |||||||
Auftraggeber vorgegebenen Termin vereinbart (termingenaue Zustellung), holt Blitz - Brief die Sendungen | |||||||
beim Auftraggeber ab und übernimmt die erstmalige Zustellung von Sendungen auf den vom Auftraggeber | |||||||
vorgegebenen Termin; jedoch nicht an dem auf die Abholung folgenden Werktag. Liegt kein Grund vor, der | |||||||
der Gewährleistung der Zustellung entgegensteht, führt eine nicht fristgerechte Zustellung zur | |||||||
Nichtberechnung oder, im Falle der irrtümlichen Berechnung, Erstattung des vereinbarten Sendungsentgeltes. | |||||||
6. Besonderheiten bei der Beförderung | |||||||
Bei Infosendungen, von denen der Auftraggeber mehr als 50 Stück einliefert, gelten folgende Besonderheiten, | |||||||
soweit keine im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegte Vorausverfügung getroffen wurde und anderweitige | |||||||
schriftliche Vereinbarungen nicht bestehen: Die Sendungen müssen vom Auftraggeber in einer besonderen | |||||||
Liste deklariert und getrennt von anderen Sendungsarten nebst einem Muster übergeben werden. | |||||||
* Sendungen sind nicht rückholbar oder umleitbar. | |||||||
* Ein Zustellzeitziel wird nicht garantiert. | |||||||
* Bei erfolglosem ersten Zustellversuch wird die Zustellung ein zweites Mal nicht versucht. | |||||||
* Nichtzustellbare Sendungen werden nicht recherchiert. | |||||||
7. Beförderungsausschluss | |||||||
(1) Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Sendungen, | |||||||
1. deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt; | |||||||
2. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können; | |||||||
3. deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung Einrichtungen erfordert, die gewöhnlich für Sendungen im | |||||||
Sinne dieser AGB nicht vorgehalten werden; | |||||||
4. die Bargeld, Edelmetalle oder ungefasste Edelsteine, Scheck oder Kreditkarten, gültige Telefonkarten, oder | |||||||
andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere enthalten, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- | |||||||
und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren, II. Klasse). | |||||||
(2) Werden Sendungen gemäß Absatz1 an Blitz - Brief übergeben oder von Blitz - Brief ohne Kenntnis der | |||||||
fehlenden Beförderungsvoraussetzung in Obhut genommen, gehen sämtliche aus diesen Sendungen selbst | |||||||
und ihrer Beförderung sich ergebenden Gefahren zu Lasten des Auftraggebers. Zudem ist Blitz - Brief | |||||||
berechtigt, diese Sendungen unfrei zu Lasten des Auftraggebers an den Abholort zurückzubefördern. | |||||||
(3) Der Auftraggeber kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem | |||||||
Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, | |||||||
wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter diesen Abschnitt oder eine unter | |||||||
Abschnitt 2 Absatz 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. | |||||||
8. Entgelt | |||||||
(1) Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebende Verbindlichkeit des Versenders | |||||||
gegenüber Blitz - Brief gelten die im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten | |||||||
Entgelte. | |||||||
(2) Die Zahlungsfristen ergeben sich ebenfalls aus dem aktuell gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis. | |||||||
(3) Die Erfüllungsgehilfen von Blitz - Brief sind nicht berechtigt, Forderungen auf anderem als dem in dem | |||||||
gesonderten schriftlichen Beförderungsvertrag (Rahmenvertrag) vereinbarten Wege einzuziehen. | |||||||
(4) Blitz - Brief ist berechtigt, für Entgelte und Auslagen Abschlagszahlungen beim Auftraggeber anzufordern. | |||||||
9. Nutzung von Gegenständen, Rückgabepflicht | |||||||
Nutzt die eine Vertragspartei Gegenstände, die der anderen Vertragspartei zuzurechnen sind, um Arbeiten | |||||||
durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages stehen, auf den sich diese AGB | |||||||
beziehen, akzeptiert die eine Vertragspartei dabei die Anordnungen der anderen Vertragspartei zur Benutzung | |||||||
dieser Gegenstände und unterliegt insoweit auch den Weisungen der Mitarbeiter der anderen Vertragspartei. | |||||||
Schwere Verstöße gegen diese Anordnungen berechtigen zum Nutzungsverbot und zur außerordentlichen | |||||||
Kündigung. Die Gegenstände sind nach Ende des Vertrages zurückzugeben. | |||||||
10. Reklamationen | |||||||
Reklamationen über Mängel in der Beförderung müssen vom Auftraggeber innerhalb von zwei Tagen, | |||||||
nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber Blitz - Brief geltend gemacht | |||||||
werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch Blitz - Brief | |||||||
besteht. Reklamationen, die später als eine Woche nach dem Tag, an dem die Sendung abgeliefert wurde | |||||||
oder hätte abgeliefert werden sollen, eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden. | |||||||
11. Haftung | |||||||
(1) Blitz - Brief haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf | |||||||
eine fahrlässige Pflichtverletzung der Blitz - Brief oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung | |||||||
eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. | |||||||
(2) Blitz - Brief haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer | |||||||
ihrer Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein | |||||||
Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, (§ 435 HGB). Die Haftung ist insoweit begrenzt auf | |||||||
vertragstypische Fälle. Die nachfolgenden Absätze finden auf Haftungsfälle dieser Art keine Anwendung. | |||||||
(3) Im übrigen ist die Haftung für bedingungsgerechte und von der Beförderung nicht ausgeschlossene | |||||||
Sendungen gem. Abschnitt 7 Absatz 1 von Blitz - Brief für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung | |||||||
zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe fahrlässig begangen hat, | |||||||
insbesondere bei Verlust, Beschädigung und nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung auf unmittelbare | |||||||
vertragstypische Schäden begrenzt. | |||||||
(4) Blitz - Brief ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sich auch | |||||||
bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnten (z.B. Streik, höhere | |||||||
Gewalt). Blitz - Brief haftet des Weiteren nicht für Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des | |||||||
Sendungsinhalts (etwa durch Einwirkung von Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit) entstehen. | |||||||
(5) Soweit in diesen AGB, insbesondere in den nachfolgenden Absätzen, nichts Abweichendes geregelt ist, | |||||||
gelten für diese Haftungsfälle die einschlägigen Vorschriften des HGB. | |||||||
(6) Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene Begleit- und Folgeschäden haftet | |||||||
Blitz - Brief nicht. | |||||||
(7) Darüber hinaus ist die Haftung von Blitz - Brief ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche | |||||||
Regelungen etwas anderes vorsehen. Dies gilt auch für Nebenpflichtverletzungen und außervertragliche | |||||||
Ansprüche. | |||||||
(8) Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann Blitz - Brief im Falle des Wiederfindens einer Sendung die | |||||||
Erstattung der nach den vorstehenden Absätzen geleisteten Entschädigung verlangen. | |||||||
(9) Wird durch den Versender bei Vertragsschluss ein Warenwert bestimmt, verbunden mit dem Auftrag an | |||||||
Blitz - Brief, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, gelten ergänzend die Bedingungen | |||||||
des oder der Versicherer. | |||||||
(10) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DPAG bzw. deren Mitarbeiter bzw. deren Erfüllungshilfen haftet | |||||||
Blitz - Brief nicht. Der Auftrag ist allein durch die Weitergabe an die DPAG mit Übergabe der Postsendung | |||||||
ausgeführt. | |||||||
(11) Von den Absätzen 2 bis 7 abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen | |||||||
Blitz - Brief und dem Versender schriftlich getroffen worden sind. | |||||||
(12) Blitz - Brief haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger | |||||||
Verpflichtungen, bei bedingungsgerechten Sendungen mit Zusatzleistungen (Übergabe- Einschreiben/Rück- | |||||||
schein, Übergabe-Einschreiben/ohne Rückschein, Einwurf-Einschreiben/Rückschein, Einwurf- Einschreiben/ | |||||||
ohne Rückschein) auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist auf folgende | |||||||
Höchstbeträgen begrenzt: bei Brief- und briefähnlichen Sendungen mit | |||||||
1. Übergabe-Einschreiben/ mit und ohne Rückschein 25,00 € | |||||||
2. Einwurf-Einschreiben/mit und ohne Rückschein 20,00 € | |||||||
(13) Die Haftung für alle anderen Sendungen ist auf das 10fache des für die entsprechende Sendung geltenden | |||||||
Beförderungsentgelts beschränkt. | |||||||
12. Brief- und Postgeheimnis, Datenschutz | |||||||
(1) Blitz - Brief verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und | |||||||
Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. | |||||||
Blitz - Brief wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen. | |||||||
(2) Blitz - Brief verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, welche der Werbung oder Gewinnung von | |||||||
Kunden, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Versender bekannt geworden sind, für eigene oder | |||||||
fremde Zwecke dient. Blitz - Brief wird insbesondere das ihr zur Verfügung gestellte Adressmaterial weder | |||||||
unmittelbar noch mittelbar, ganz oder in Teilen, für eigene oder fremde Zwecke nutzen und/ oder Dritten | |||||||
bekannt geben. | |||||||
(3) Blitz - Brief wird über bekanntgewordene interne Angelegenheiten der Versender Stillschweigen bewahren. | |||||||
Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung. | |||||||
(4) Von Blitz - Brief eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden zur Einhaltung der Absätze 1 und 2 entsprechend | |||||||
durch Blitz - Brief verpflichtet und überwacht. | |||||||
(5) Blitz - Brief ist gemäß § 41 Absatz 2 PostG dazu berechtigt, Bestands-, Verkehrs-, Auslieferungs- und | |||||||
Entgeltdaten für den jeweiligen Zweck zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. | |||||||
13. Rücktrittsrecht / Kündigung | |||||||
(1) Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Beförderungsvertrag zurücktreten bzw. diesen | |||||||
kündigen. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u.a. die nachträgliche Kenntnis von der Eröffnung | |||||||
eines Insolvenz-, Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren des Versenders. Hat Blitz - Brief | |||||||
den wichtigen Grund zu vertreten, so entfällt der Zahlungsanspruch der Blitz - Brief gegenüber dem | |||||||
Versender für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Teilleistung. Hat der Versender den wichtigen Grund zu | |||||||
vertreten, so hat er, unbeschadet etwaiger anderer Rechtspflichten, für die bis dahin erbrachte Leistung das | |||||||
vorgesehene Entgelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Blitz - Brief, das dem | |||||||
Beförderungsvertrag zugrunde liegt, zu zahlen, mindestens jedoch 20 % des gesamten Auftragswertes, es | |||||||
sei denn, der Versender weist nach, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind. | |||||||
(2) Ereignisse höherer Gewalt und von Blitz - Brief nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des | |||||||
Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, | |||||||
Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Einund Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, | |||||||
Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen Blitz - Brief auch innerhalb des Verzuges, die Beförderung um | |||||||
die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung | |||||||
oder -erschwerung kann Blitz - Brief wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise | |||||||
zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 | |||||||
oder 2 genannten Ereignisse bei Blitz - Brief oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses | |||||||
Rechtes durch Blitz - Brief begründet keine Schadensersatzansprüche des Versenders. | |||||||
Abschnitt 11 Abs. 1 bleibt unberührt. | |||||||
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versender seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn | |||||||
er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der | |||||||
Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von Blitz - Brief bereits | |||||||
erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen. | |||||||
(4) Eine Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 415 HGB nach Übergabe/Übernahme der Sendung in die | |||||||
Obhut von Blitz - Brief ist ausgeschlossen. | |||||||
14. Vollmacht | |||||||
Vollmacht gegenüber der DPAG: | |||||||
Der Auftraggeber erteilt Blitz - Brief die jederzeit widerrufliche Vollmacht gegenüber der DPAG, sämtliche | |||||||
Postsendungen, welche nicht bestimmungsgemäß in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, | |||||||
zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben. | |||||||
15. Sonstige Regelungen | |||||||
(1) Ansprüche gegenüber Blitz - Brief können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind | |||||||
Ansprüche auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht | |||||||
verpfändet werden können. | |||||||
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder | |||||||
Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig | |||||||
festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt. | |||||||
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen | |||||||
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB | |||||||
unterliegenden dem Gerichtsstand Bad Neustadt. | |||||||
(4) Für einen zwischen Blitz - Brief und dem Versender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese | |||||||
AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Blitz - Brief ihnen nicht ausdrücklich | |||||||
widersprochen hat. | |||||||
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird | |||||||
davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |