AGB

1. Geltungsbereich            
(1) Die nachstehenden AGB sind Bestandteil aller Verträge über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen 
    Sendungen (im folgenden einheitlich Sendungen genannt) durch den Blitz - Brief im Gebiet der 
    Bundesrepublik Deutschland einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen. 
    Sie umfassen insbesondere folgende Leistungen:        
* Beförderung von Briefen - auch inhaltsgleichen Briefen (Infobrief) -, Postkarten, und weiteren Briefsendungen;
* Beförderung von Büchersendungen, adressierten Katalogen, adressierten Zeitungen und Zeitschriften und 
  weiteren briefähnlichen Sendungen;          
* Einschreiben aller Art, Anschriftenprüfung / -mitteilung, Nachsendung, Rückgabe sowie weitere  
  Zusatzleistungen.            
(2) Ergänzend zu diesen AGB gilt das Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung.
(3) Soweit – in folgender Reihenfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Individualabreden, 
    die in Absatz 3 genannten Produktinformationen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die 
    Vorschriften der §§ 407 ff HGB über den Frachtvertrag Anwendung.    
(4) Für Verträge über die Erledigung von Postzustellungsaufträgen durch den Blitz - Brief gelten diese 
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß, soweit diese Erledigung nicht durch zwingende
    Vorschriften geregelt ist.          
               
2. Vertragsgegenstand            
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines  
     Beförderungsvertrages zwischen Blitz - Brief und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser
     Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von Blitz - Brief nach 
    Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
(2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger 
    Weise nicht dem Leistungs- und Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, 
    so steht es dem Blitz - Brief frei,          
* die Annahme der Sendung zu verweigern, oder        
* eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, oder    
* zur Abholung bereit zu halten, oder          
* diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
(3) Das Recht vom Blitz - Brief, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche 
    Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt.      
(4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem
    Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten,
    wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 oder eine unter Absatz 2 
    fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat.    
(5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als 
    Versender vom Blitz - Brief geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung 
    der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen,
    insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben
    im Falle des Satzes 2 unberührt.          
               
3. Vertragsverhältnis            
(1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungs
    -vertrages zwischen Blitz - Brief und dem Auftraggeber begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch 
    die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut vom Blitz - Brief nach Maßgabe der 
    vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.  
(2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger 
    Weise nicht dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB,
    so steht es dem Blitz - Brief frei,          
* die Annahme der Sendung zu verweigern, oder        
* eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, oder    
* zur Abholung bereit zu halten, oder          
* diese ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes Entgelt zu erheben.
(3) Das Recht vom Blitz - Brief, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche
     Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt.      
(4) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Auftraggeber als 
     Versender vom Blitz - Brief geltend machen.        
               
4. Rechte und Obliegenheiten des Auftraggebers        
(1) Weisungen des Auftraggebers, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann 
    verbindlich, wenn diese in der im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegten Form erfolgen   
   (Vorausverfügungen). Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er 
   dem Blitz - Brief nach Übergabe/ Übernahme der Sendung erteilt. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
(2) Dem Auftraggeber obliegt es, sich im Bedarfsfall vom Blitz - Brief über Möglichkeiten informieren zu lassen,
    die sicher stellen, dass sein möglicher Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht 
    ordnungsgemäßen Leistung seitens Blitz - Brief über die in Abschnitt 11 getroffene Regelung hinaus 
    gedeckt ist.            
(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass jede Sendung eine richtige Empfängeradresse und eine von außen 
    erkennbare, den Auftraggeber bezeichnende Auftraggeberangabe aufweist. Er beachtet die Regeln der
    DIN 5008 über die Anschrift.          
(4) Der Auftraggeber hat die Sendung so zu verpacken, dass sie als Ganzes oder Teile von ihr vor Verlust oder 
     Beschädigung geschützt ist.          
(5) Blitz - Brief übernimmt für den Inhalt der Sendungen keine Verantwortung. Der Auftraggeber trägt vielmehr 
    die Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als 
    diesen AGB – unzulässigen Güterversand resultieren.      
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, postalische Stempel und Aufkleber, Vermerke und Werbestempel auf der
    Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind.      
               
5. Zustellung            
(1) Die Ablieferung (Zustellung) erfolgt, sofern nichts anderes zwischen Blitz - Brief und dem Empfänger
     vereinbart ist (Lagerung, Nachsendung etc.) und der Auftraggeber keine entgegenstehenden  
    Vorausverfügungen getroffen hat, unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine
    für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung (z.B. beschrifteter, zugänglicher
    Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger, an seinen Ehegatten oder an eine
    Person, die Blitz - Brief gegenüber schriftlich zum Empfang der Sendung bevollmächtigt ist   
   (Postbevollmächtigter/Postempfangsbeauftragter), erfolgen. Blitz - Brief liefert Sendungen mit der 
   Zusatzleistung "Einschreiben" nur gegen Empfangsbestätigung und Nachweis der Empfangsberechtigung ab.
   Blitz - Brief behält sich vor, diesen Nachweis auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird
   nicht verlangt, wenn der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.    
(2) Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in Absatz 1 genannten Weise möglich, so kann sie einem 
    Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers, des Ehegatten
    und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter, der in der Anschrift angegebenen Wohnung, der
    Inhaber einer Postfach- oder Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie 
   andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, von denen den Umständen nach 
   angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den Ersatzempfängern 
   zählen außer bei Einschreiben auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern nach den
   Umständen angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind.  
(3) Ist eine Ablieferung nach den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, so unternimmt Blitz - Brief einen zweiten 
    Zustellversuch an dem nachfolgenden Werktag. Dies gilt auch dann, wenn Blitz - Brief beim ersten
    Zustellversuch eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am
    Ablieferungsort nicht zumutbar ist.          
(4) Unzustellbare Sendungen werden unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Auftraggeber zurück 
    befördert. Sendungen sind unzustellbar, wenn keine empfangsberechtigte Person i. S. d. Absätze 1 und 2 
    angetroffen, die Annahme verweigert wird, der Empfänger nicht ermittelt werden kann.   
    Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung über eine vorhandene  
   Empfangsvorrichtung. Sendungen an Behörden, juristische Personen, Gesellschaften, Gemeinschaften oder 
   an Personen in Gemeinschaftsunterkünften, Behörden und Unternehmen gelten als unzustellbar, 
   wenn Blitz - Brief gegenüber keine Person schriftlich zum Empfang bevollmächtigt ist.  
(5) Kann eine unzustellbare Sendung nicht in der in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Weise abgeliefert oder 
    an den Auftraggeber zurückgegeben werden, ist Blitz - Brief zur Öffnung berechtigt. Ist der Auftraggeber 
    oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere Weise 
    nicht zumutbar, ist Blitz - Brief nach Ablauf von sechs Wochen zur Veräußerung der Sendung berechtigt.
    Unverwertbares Gut kann Blitz - Brief vor Ablauf der Frist vernichten.    
(6) Bei falscher Schreibweise der Empfängeradresse, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, 
    Verweigerung der Annahme oder dem Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung 
   nicht gewährleistet werden.          
(7) Sollte der Empfänger erkennbar verzogen sein, versucht Blitz - Brief, die korrekte Adresse zu ermitteln. 
    Gelingt dies, stellt Blitz - Brief innerhalb des eigenen Zustellgebietes erneut zu. Betrifft die korrekte Adresse 
   ein Gebiet außerhalb des eigenen Zustellgebietes, übergibt Blitz - Brief diese Sendung an die   
   Deutsche Post AG und berechnet dem Auftraggeber das Entgelt. Kann eine korrekte Adresse nicht ermittelt 
   werden, gibt Blitz - Brief dem Auftraggeber die Sendung spätestens am Werktag, der auf den Tag des ersten
   Zustellversuches folgt, zurück.          
(8) Briefsendungen und Päckchen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Werktagen, Förmliche 
    Zustellungen (Postzustellungsaufträge) nach drei Monaten ab Einwurf der Benachrichtigung dem 
   Auftraggeber zurück geschickt.          
(9) Wenn nichts anderes vereinbart ist, holt Blitz - Brief von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr ab und übernimmt 
    die erstmalige Zustellung von Sendungen innerhalb zwei Werktage. Ist die Zustellung zu einem vom 
    Auftraggeber vorgegebenen Termin vereinbart (termingenaue Zustellung), holt Blitz - Brief die Sendungen 
    beim Auftraggeber ab und übernimmt die erstmalige Zustellung von Sendungen auf den vom Auftraggeber
    vorgegebenen Termin; jedoch nicht an dem auf die Abholung folgenden Werktag. Liegt kein Grund vor, der 
   der Gewährleistung der Zustellung entgegensteht, führt eine nicht fristgerechte Zustellung zur   
   Nichtberechnung oder, im Falle der irrtümlichen Berechnung, Erstattung des vereinbarten Sendungsentgeltes.
               
6. Besonderheiten bei der Beförderung        
  Bei Infosendungen, von denen der Auftraggeber mehr als 50 Stück einliefert, gelten folgende Besonderheiten, 
  soweit keine im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegte Vorausverfügung getroffen wurde und anderweitige 
  schriftliche Vereinbarungen nicht bestehen: Die Sendungen müssen vom Auftraggeber in einer besonderen 
  Liste deklariert und getrennt von anderen Sendungsarten nebst einem Muster übergeben werden.
* Sendungen sind nicht rückholbar oder umleitbar.        
* Ein Zustellzeitziel wird nicht garantiert.          
* Bei erfolglosem ersten Zustellversuch wird die Zustellung ein zweites Mal nicht versucht.  
* Nichtzustellbare Sendungen werden nicht recherchiert.      
               
7. Beförderungsausschluss          
(1) Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Sendungen,      
1. deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;  
2. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können;
3. deren Inhalt, äußere Gestalt oder Beförderung Einrichtungen erfordert, die gewöhnlich für Sendungen im 
   Sinne dieser AGB nicht vorgehalten werden;        
4. die Bargeld, Edelmetalle oder ungefasste Edelsteine, Scheck oder Kreditkarten, gültige Telefonkarten, oder 
   andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere enthalten, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie Aufgebots- 
   und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren, II. Klasse).    
(2) Werden Sendungen gemäß Absatz1 an Blitz - Brief übergeben oder von Blitz - Brief ohne Kenntnis der 
    fehlenden Beförderungsvoraussetzung in Obhut genommen, gehen sämtliche aus diesen Sendungen selbst 
    und ihrer Beförderung sich ergebenden Gefahren zu Lasten des Auftraggebers. Zudem ist Blitz - Brief 
   berechtigt, diese Sendungen unfrei zu Lasten des Auftraggebers an den Abholort zurückzubefördern.
(3) Der Auftraggeber kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem
    Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten,
    wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter diesen Abschnitt oder eine unter
    Abschnitt 2 Absatz 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat.
               
8. Entgelt              
(1) Für die Errechnung der sich durch die Vertragserfüllung ergebende Verbindlichkeit des Versenders 
    gegenüber Blitz - Brief gelten die im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten 
    Entgelte.              
(2) Die Zahlungsfristen ergeben sich ebenfalls aus dem aktuell gültigen Leistungs- und Preisverzeichnis.
(3) Die Erfüllungsgehilfen von Blitz - Brief sind nicht berechtigt, Forderungen auf anderem als dem in dem 
    gesonderten schriftlichen Beförderungsvertrag (Rahmenvertrag) vereinbarten Wege einzuziehen.
(4) Blitz - Brief ist berechtigt, für Entgelte und Auslagen Abschlagszahlungen beim Auftraggeber anzufordern.
               
9. Nutzung von Gegenständen, Rückgabepflicht        
   Nutzt die eine Vertragspartei Gegenstände, die der anderen Vertragspartei zuzurechnen sind, um Arbeiten
   durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages stehen, auf den sich diese AGB 
   beziehen, akzeptiert die eine Vertragspartei dabei die Anordnungen der anderen Vertragspartei zur Benutzung 
   dieser Gegenstände und unterliegt insoweit auch den Weisungen der Mitarbeiter der anderen Vertragspartei. 
   Schwere Verstöße gegen diese Anordnungen berechtigen zum Nutzungsverbot und zur außerordentlichen 
   Kündigung. Die Gegenstände sind nach Ende des Vertrages zurückzugeben.    
               
10. Reklamationen            
   Reklamationen über Mängel in der Beförderung müssen vom Auftraggeber innerhalb von zwei Tagen,
   nachdem dieser vom Vorhandensein der Mängel Kenntnis erlangt hat, gegenüber Blitz - Brief geltend gemacht 
   werden, da anderenfalls keine Möglichkeit zur sofortigen Prüfung und Nachbesserung durch Blitz - Brief 
   besteht. Reklamationen, die später als eine Woche nach dem Tag, an dem die Sendung abgeliefert wurde 
   oder hätte abgeliefert werden sollen, eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden.
               
11. Haftung              
(1) Blitz - Brief haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf 
   eine fahrlässige Pflichtverletzung der Blitz - Brief oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung 
   eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.      
(2) Blitz - Brief haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer
    ihrer Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder in dem Bewusstsein begangen hat, dass ein 
   Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, (§ 435 HGB). Die Haftung ist insoweit begrenzt auf 
   vertragstypische Fälle. Die nachfolgenden Absätze finden auf Haftungsfälle dieser Art keine Anwendung.
(3) Im übrigen ist die Haftung für bedingungsgerechte und von der Beförderung nicht ausgeschlossene 
   Sendungen gem. Abschnitt 7 Absatz 1 von Blitz - Brief für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung
   zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe fahrlässig begangen hat, 
   insbesondere bei Verlust, Beschädigung und nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung auf unmittelbare 
   vertragstypische Schäden begrenzt.          
(4) Blitz - Brief ist auch von dieser Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sich auch 
    bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnten (z.B. Streik, höhere 
   Gewalt). Blitz - Brief haftet des Weiteren nicht für Schäden, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des 
   Sendungsinhalts (etwa durch Einwirkung von Hitze, Kälte oder Luftfeuchtigkeit) entstehen.  
(5) Soweit in diesen AGB, insbesondere in den nachfolgenden Absätzen, nichts Abweichendes geregelt ist, 
    gelten für diese Haftungsfälle die einschlägigen Vorschriften des HGB.    
(6) Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene Begleit- und Folgeschäden haftet
    Blitz - Brief nicht.            
(7) Darüber hinaus ist die Haftung von Blitz - Brief ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche
    Regelungen etwas anderes vorsehen. Dies gilt auch für Nebenpflichtverletzungen und außervertragliche 
   Ansprüche.            
(8) Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB kann Blitz - Brief im Falle des Wiederfindens einer Sendung die 
    Erstattung der nach den vorstehenden Absätzen geleisteten Entschädigung verlangen.  
(9) Wird durch den Versender bei Vertragsschluss ein Warenwert bestimmt, verbunden mit dem Auftrag an 
    Blitz - Brief, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, gelten ergänzend die Bedingungen 
   des oder der Versicherer.          
(10) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DPAG bzw. deren Mitarbeiter bzw. deren Erfüllungshilfen haftet 
   Blitz - Brief nicht. Der Auftrag ist allein durch die Weitergabe an die DPAG mit Übergabe der Postsendung 
   ausgeführt.            
(11) Von den Absätzen 2 bis 7 abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie zwischen 
    Blitz - Brief und dem Versender schriftlich getroffen worden sind.      
(12) Blitz - Brief haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger 
    Verpflichtungen, bei bedingungsgerechten Sendungen mit Zusatzleistungen (Übergabe- Einschreiben/Rück-
    schein, Übergabe-Einschreiben/ohne Rückschein, Einwurf-Einschreiben/Rückschein, Einwurf- Einschreiben/
   ohne Rückschein) auf den unmittelbaren vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist auf folgende 
   Höchstbeträgen begrenzt: bei Brief- und briefähnlichen Sendungen mit    
1. Übergabe-Einschreiben/ mit und ohne Rückschein 25,00 €      
2. Einwurf-Einschreiben/mit und ohne Rückschein 20,00 €      
(13) Die Haftung für alle anderen Sendungen ist auf das 10fache des für die entsprechende Sendung geltenden
    Beförderungsentgelts beschränkt.          
               
12. Brief- und Postgeheimnis, Datenschutz        
(1) Blitz - Brief verpflichtet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Brief- und 
   Postgeheimnisses sowie zur Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
   Blitz - Brief wird ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
(2) Blitz - Brief verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, welche der Werbung oder Gewinnung von 
   Kunden, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Versender bekannt geworden sind, für eigene oder
   fremde Zwecke dient. Blitz - Brief wird insbesondere das ihr zur Verfügung gestellte Adressmaterial weder
   unmittelbar noch mittelbar, ganz oder in Teilen, für eigene oder fremde Zwecke nutzen und/ oder Dritten
   bekannt geben.            
(3) Blitz - Brief wird über bekanntgewordene interne Angelegenheiten der Versender Stillschweigen bewahren.
    Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.      
(4) Von Blitz - Brief eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden zur Einhaltung der Absätze 1 und 2 entsprechend
    durch Blitz - Brief verpflichtet und überwacht.        
(5) Blitz - Brief ist gemäß § 41 Absatz 2 PostG dazu berechtigt, Bestands-, Verkehrs-, Auslieferungs- und
    Entgeltdaten für den jeweiligen Zweck zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.  
               
13. Rücktrittsrecht / Kündigung          
(1) Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund vom Beförderungsvertrag zurücktreten bzw. diesen 
   kündigen. Wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung ist u.a. die nachträgliche Kenntnis von der Eröffnung 
   eines Insolvenz-, Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren des Versenders. Hat Blitz - Brief 
   den wichtigen Grund zu vertreten, so entfällt der Zahlungsanspruch der Blitz - Brief  gegenüber dem 
   Versender für die noch nicht erbrachte Leistung bzw. Teilleistung. Hat der Versender den wichtigen Grund zu 
   vertreten, so hat er, unbeschadet etwaiger anderer Rechtspflichten, für die bis dahin erbrachte Leistung das 
   vorgesehene Entgelt gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Blitz - Brief, das dem   
  Beförderungsvertrag zugrunde liegt, zu zahlen, mindestens jedoch 20 % des gesamten Auftragswertes, es
  sei denn, der Versender weist nach, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind.  
(2) Ereignisse höherer Gewalt und von Blitz - Brief nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des 
   Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung oder Mobilmachung, 
  Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Einund Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, 
  Energie- und Rohstoffmangel etc. berechtigen Blitz - Brief auch innerhalb des Verzuges, die Beförderung um 
  die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung 
  oder -erschwerung kann Blitz - Brief wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise 
   zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 
  oder 2 genannten Ereignisse bei Blitz - Brief  oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses
   Rechtes durch Blitz - Brief begründet keine Schadensersatzansprüche des Versenders.   
  Abschnitt 11 Abs. 1 bleibt unberührt.          
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Versender seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn 
  er nachweisen kann, dass die komplette oder teilweise noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der 
  Verzögerung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Ein Rücktritt bezüglich der von Blitz - Brief bereits 
  erbrachten Teilleistungen ist ausgeschlossen.        
(4) Eine Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 415 HGB nach Übergabe/Übernahme der Sendung in die 
   Obhut von Blitz - Brief ist ausgeschlossen.        
               
14. Vollmacht            
Vollmacht gegenüber der DPAG:          
Der Auftraggeber erteilt Blitz - Brief die jederzeit widerrufliche Vollmacht gegenüber der DPAG, sämtliche 
Postsendungen, welche nicht bestimmungsgemäß in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, 
zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.    
               
15. Sonstige Regelungen          
(1) Ansprüche gegenüber Blitz - Brief können weder abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind 
   Ansprüche auf Schadenersatz und auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht 
   verpfändet werden können.          
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen oder 
   Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig
   festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt.        
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen 
   Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus diesen AGB 
   unterliegenden dem Gerichtsstand Bad Neustadt.        
(4) Für einen zwischen Blitz - Brief und dem Versender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese
   AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Blitz - Brief ihnen nicht ausdrücklich 
   widersprochen hat.            
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird 
   davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.      

 

 

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